|
Ab 01.04.2003 sind die beiden Normen der Fluchttürverschlüsse DIN EN 179 „Notausgangsverschlüsse mit Drücker “ und DIN EN 1125 „Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange “ als europäische Normen eingeführt. Sie können als Fluchttürverschlüsse verwendet werden und gelten als gleichwertig zu den bekannten „Panikschlössern “. Eine gesetzliche Verpflichtung, diese ausschließlich zu verwenden gibt es nicht! (Stand 06/2005).
Die für ein Fluchttürsystem eingesetzten Beschläge müssen als komplette Einheit wie Schloss, Beschlag und Zubehör geprüft sein und den Normen entsprechend als Verpackungseinheiten (Schloss und/oder Beschlag) mit CE-Kennzeichen verkauft und eingesetzt werden. Der Verarbeiter hat die Pflicht, über die „Konformitätszertifikate “ der einzelnen Schloss-Sets und Beschläge die Kompatibilität beider Fabrikate zu prüfen!
|