Fluchttürsysteme

  • Ab 01.04.2003 sind die beiden Normen der Fluchttürverschlüsse DIN EN 179 „Notausgangsverschlüsse mit Drücker “ und DIN EN 1125 „Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange “ als europäische Normen eingeführt. Sie können als Fluchttürverschlüsse verwendet werden und gelten als gleichwertig zu den bekannten „Panikschlössern “. Eine gesetzliche Verpflichtung, diese ausschließlich zu verwenden, gibt es in Deutschland nicht (siehe: Bauregelliste A, Ausgabe 2011/1- Teil 1, lfd. Nr. 6.22/6.23).

    Die für ein Fluchttürsystem eingesetzten Beschläge müssen als komplette Einheit (Schloss, Beschlag und Zubehör) geprüft sein und mit einem CE-Zeichen in den Verkehr gebracht werden. Der Verarbeiter hat die Pflicht, mit Hilfe der Konformitätszertifikate der Schlosshersteller die Kompatibilität der Schloss-Sets, Beschläge und Zubehör zu prüfen.

    Entsprechende Schloss-Sets mit den passenden Beschlägen und Zubehör können den Hueck-Katalogen entnommen werden.

  • Schlösser und Schliessbleche für Notausgangsverschlüsse mit Drücker
    nach DIN EN 179
    EG-Konformitätszertifikat WILKA 0432 -CPD -0021
    Download (PDF-Datei / 166 KB)

  • Wahlweise für Panikverschlüsse mit
    horizontaler Betätigungsstange bzw. Druckstange
    nach DIN EN 1125
    EG-Konformitätszertifikat WILKA 0432 -CPD -0020
    Download (PDF-Datei / 167 KB)

  • Schlösser und Schliessbleche für Notausgangsverschlüsse mit Drücker
    nach DIN EN 179
    EG-Konformitätszertifikat BKS 0432 -BPR -0003
    Download (PDF-Datei / 242 KB)

  • Wahlweise für Panikverschlüsse mit
    horizontaler Betätigungsstange bzw. Druckstange
    nach DIN EN 1125
    EG-Konformitätszertifikat BKS 0432 -BPR -0002
    Download (PDF-Datei / 220 KB)